Forst Praxis – Lena Oerke, Land&Forst am 05. Februar 2025
Nordrhein-Westfalen hat sein Landesplanungsgesetz geändert. Damit dürfen Windräder vielerorts für 6 Monate nicht genehmigt werden.
Am Donnerstag hat der nordrhein-westfälische Landtag einen sechsmonatigen Genehmigungsstopp für Windkraftanlagen außerhalb von ausgewiesenen Windgebieten beschlossen. Betroffen von dieser Entscheidung sind 1.427 Windräder außerhalb der zukünftigen Vorranggebiete, für die laut NRW-Wirtschaftsministerium ein Antrag gestellt wurde (Stand Ende Dezember).
NRW regelt Windkraft-Vorranggebiete neu – Investoren wollten Übergangszeit ausnutzen
Nordrhein-Westfalen regelt aktuell neu, wo künftig Windkraftanlagen aufgestellt werden dürfen. Dazu werden Regionalpläne geändert und Windrad-Gebiete darin ausgewiesen. Abseits dieser Gebiete sollen in Zukunft nur noch Windräder gebaut werden dürfen, wenn die zuständigen Kommunen sich ausdrücklich dafür aussprechen. Noch sind die Regionalpläne allerdings nicht rechtskräftig, und das ist auch erst zum Jahresende vorgesehen.
Die Übergangszeit, bis die neuen Vorranggebiete offiziell ausgewiesen sind, wollten viele Windkraft-Unternehmen nutzen: Sie haben in den vergangenen Monaten Windräder außerhalb der Windrad-Gebiete beantragt. So wollten sie sich Standorte sichern, die künftig seltener Genehmigungen erhalten werden.
Windkraft-Genehmigung nur noch in Ausnahmefällen
Mit der am Donnerstag beschlossenen Änderung des Landesplanungsgesetzes hat der Landtag nun für sechs Monate die Genehmigung aller Windkraftanlagen außerhalb der zukünftigen Vorranggebiete „allgemein untersagt“. Ausnahmen gibt es lediglich in drei Fällen:
- „Repowering“-Maßnahmen, bei denen neue Windräder alte Anlagen am gleichen Standort ersetzen
- Vollständige Genehmigungsanträge, die älter als zehn Monate sind, liegen vor
- Einzelfall-Genehmigungen der Bezirksregierungen, wenn durch die Anlagen ausnahmsweise nicht die Konzentration von Windrädern in Vorranggebieten gestört wird

