
Die wesentlichen Fakten.
Das Geschäftsmodel WEA wurde durch eine initiierte Technologieblockade bereits vorhandener und alternativer Energieversorgungsmöglichkeiten, als „Energiewende“ zum Narrativ selbstrefenzierender Gutachten und politischer Lügenkonstrukte zur Energieversorgung aufgebaut.
In der betriebswirtschaftlichen Bilanz sieht es so aus: 100% Rendite für den Investor, garantiert und abgesichert durch die Allgemeinheit der zahlenden Einwohner. 100% Kosten sowie der Auswirkungen aus Umweltbelastung und gesundheitlicher Schädigung verbleiben bei den Einwohnern der Gemeinden, wo die WEAs aufgestellt werden.
a) Die Allgemeinheit trägt die Kosten für die Rendite des Investors. D.h. wenn die Anlage steht und keinen bzw. weniger Strom produziert erhält der Investor dennoch die garantierte Rendite. Dadurch steigen mit jeder WEA die Stromkosten für die Allgemeinheit.
b) Die Insolvensabsicherung für den Rückbau der WEAs ist eine Farce. Die Kosten (300.000 – 500.000 EUR) werden zu niedrig abgeschätzt und das Rückbaurisiko verbleibt schlußendlich bei den Gemeinden.
c) In dem Verschleiern der Rückbautätigkeit wird im Verwaltungsbingo der Beton auf 3 m Oberkante Grund abgetragen und lapidar erklärt, das der Landwirt jetzt wieder darüber anbauen kann und 90% des Betonsockels verbleiben im Erdreich.
d) Der Abrieb durch die Rotorblätter beträgt zwischen ca. 60 – 90 kg je WEA p.a. und bei bereits 30.000 installierten WEAs sind das bis zu 2700 Tonnen an chemisch Verbindungen und Glasfaserpartikeln, die Jahr für Jahr auf die landwirtschaftlichen Flächen und ins Trinkwasser eingetragen werden, sowie über die Atemwege direkt vom Menschen aufgenommen werden.
e) Der theoretische Strombedarf der Bevölkerung ist bei der Versorgungsplanung unerheblich, da offensichtlich die geplanten Mega-Rechenzentren versorgt werden sollen, einhergehend mit dem riesigen Strombedarf die sich aus der Digitalisierung ergibt. Ergo, der Bürger finanziert seine Überwachung und Abhängigkeit durch ein totalitäres System selbst.
Das Geschäftsmodel WEA wird durch ein kriminelles Vorgehen, was dem organisierten Verbrechen gleichkommt durchgesetzt. Im Zusammenspiel von Investoren, Lobbyisten, Industrie,Politik, Gutachtenindustrie und Verwaltung, die mittels Korruption, Betrug, Täuschung, „Amtsmissbrauch“, Erpressung und Mord in kriminellen Netzwerken, zum Schaden der Allgemeinheit gehandelt.
Grundsätzlich ist also zu vermerken, Windenergieanlagen sind ein Drecksgeschäft, bei klaren Menschenverstand die Lobbyisten, einschließlich der Bürgermeister geteert & gefedert und dann aus der Gemeinde geschmissen werden sollten. Denn seinen Lebensraum nachhaltig zu zerstören, ist eine soziopathische Fehlfunktion.
Das kann man mögen, muß man aber nicht.
Da mittlerweile ein Großteil der Bevölkerung im Denken behindert scheint, wird dem Drecksgeschäft „Windenergie“ kaum effektiver Widerstand entgegengesetzt.
Die Ausgangsvorraussetzungen für dieses Drecksgeschäft liegen in der bestehenden Systemstruktur der BRD-Verwaltung, die einen Ausbeutungsmechanismus beinhaltet, ich korrigiere, aus diesem Grunde, zur wirtschaftlichen Ausbeutung der besetzten Wirtschaftsgebiete überhaupt installiert worden ist. Diese Ausbeutung wurde ständig verfeinert, so das sich heute ein unkontrollierter hemmungsloser Selbstbedienungsladen soziopathischer Arschlöcher bis auf Gemeindeebene entwickelt hat, der im Systemzusammenbruch, wieder zum Schaden der Allgemeinheit geführt wird.
Dieser Ausbeutungsmechanismus ist ein verwaltungsrechtlicher Anachronismus, der durch gezielte Desinformation bzw. Unterdrückung der Information bei einem blöde machenden Bildungssystem von der Bevölkerung mittlerweile als „Normalzustand“ akzeptiert wurde. Seit Gründung der BRD in seinen div. Surrogaten wurde „man“ da reingeboren und im Identitätsverlust der kulturellen Wurzeln nicht hinterfragt.

Das führt soweit, daß die Deppen in den Gemeindversammlungen, bei Information zu den rechtlichen Umständen ihres Jammerns zu den „schwierigen“ Zeiten, mindestens einer der Deppen sich als Volldepp entpuppt und mit kalkweißen Gesicht und Angstschweiß auf der Stirn ein gehauchtes „Reichsbürger“ entfleuchen läßt. Das reicht aus, um in der Gruppendynamik der Deppen ein „Error 404“ in der Sichtblende aufblitzen zu lassen, so das die Hirntätigkeit unter Meßwerterfassung fällt, während sich der Oberste Verwaltungsbeamte der „Amtsführung“ sein Grinsen nicht verkneifen kann.
In der Unfähigkeit oder ist es die Arroganz der Dummheit sich dem Wissen zu verweigern, in der stoischen Beratungsresistenz verharrend, den Unterthanen perfekt auszuleben, wird die gesamte Gemeinde in die Insolvenz getrieben.
Es ist bemerkenswert, das diejenigen die eigentlich das Gemeinderecht kennen sollten, das nicht tun.
Die Bundesrepublik Deutschland ist für die Verwaltung der NAZIS unter GG Art. 116 (1) lizensiert.
Eine Verwaltung (NS-Gesetzgebung, Kommunalgesetzgebung, Bundeswehr, usw.) im Treuhandverhältnis des Schuldners/juristische Person, die auf das Sondervermögen/Kollateral zugreifen kann. Siehe die aktuelle hemmungslose Ausbeutung durch die BRD-Junta.
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Dementsprechend sollte mal langsam das Hirn eingeschaltet werden, wenn z.B. in der
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Kommunalverfassung – KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024
§ 13
Begriff
(1) Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde sind die in der Gemeinde wohnenden natürlichen Personen.
ausgewiesen wird.
Und da scheitern schon die meisten Protagonisten der Demokratie in den Gemeinden. Angefangen mit der Frage: „Warum wurden Sie in der Gemeinde mit der Wohn-Haft und nicht mit Ihrem Wohn-Sitz angemeldet?“
Wenn es gilt, das die juristische Person in der Wohnhaft gemeldet ist und die natürliche Person ihren Wohnsitz hat, sollte doch ein Impuls entstehen, sich zu diesem Sachverhalt Klarheit zu verschaffen. Aber nein, kollektives wegducken und bloss kein Wissen erlangen ist die Folge.
Wird dann noch nachgefragt, wo den die natürliche Person im Schriftverkehr mit der Kreisverwaltung auftaucht oder wie die Form zu sein hat, das die Kreisverwaltung erkennen kann, das der Einwohner in der geschäftsfähigen natürlichen Person schreibt und nicht der Bürger, als juristische Person, da werden die Hände zur Decke gestreckt und hilflos der Bürgermeister angeschaut, der darüber nachdenkt medizinische Hilfe anzufordern, Angesicht der Dummheit im Gemeinderat.
Nichtsdestotrotz sind die notwendigen 5% Beteiligung für einen rechtskonformen Einwohnerantrag in der Gemeinde mit über 10% Beteiligung umgesetzt worden. Und genau diese 10% sichern den Fortbestand der Gemeinde, das sind die Hoffnungsträger für die gelebte Subsidiarität der Gemeinde Grabowhöfe.
Dabei ist das ein einfacher Verwaltungsakt, die 3 Initiatoren des Einwohnerantrages haben ihre Abstammung vor dem 1.1.1900 (Einführung des BGB ) nachgewiesen und beanspruchen damit das öffentliche Recht für diesen Einwohnerantrag. Die unterzeichnenden Einwohner sind in der Form der natürlichen Person im Einwohnerantrag aufgeführt und unterzeichnen auch als natürliche Person mit Familiennamen (Sperrschrift), Vorname(n).
Der Einwohnerantrag mit dem der Bau und Betrieb auf dem Gemeindegebiet untersagt wurde, ist durch den Gemeinderat zur Kenntnisnahme an die Kreisverwaltung übermittelt worden.
Jetzt wird aus dem Gemeinderat gefragt, durch wen denn jetzt die Bestätigung von oben gegeben wird, das der Bau und Betrieb von WEAs auf dem Gemeindegebiet untersagt ist?
Das sind die Momente wo Verfasser dieses Artikels selbst sprachlos ist, da dieses unterwürfige Verhaltensmuster eines Unterthanen, so tief verankert ist und es nicht einmal in Betracht gezogen wird, das der Wille der Einwohner, die ihren Lebensraum und ihre Familien schützen der entscheidende Faktor ist.
Der Einwohner in der natürlichen Person, als Gläubiger im Treuhandverhältnis zur BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND steht, ist er de facto der S o u v e r ä n mit hoheitlichen Rechten gegenüber der Kreisverwaltung, die die juristische Person gemäß GG Art. 116 (1) verwaltet.
Die juristische Abdeckung finden wir dazu in der natürlichen Person, die in der Koummunalverfassung als Einwohner erklärt wird. Und genau diesen Personenstatus zu nutzen, verhindert die BRD-Verwaltung … Warum?
Die Rechtsordnung der BRD-Verwaltung, deren „MACHT“ und Privilegien beruht auf der Tatsache, das die Bevölkerung über die Inhaberschaft der NS-Staatsangehörigkeit 1934 und daraus resultiert die vermutete dt. Staatsangehörigkeit (als vermuteter Nazi) mit dem Personalausweis, per Grundgesetz Art. 116 (1), als juristische Person verwaltet und rechtlos gehalten werden.
Der gesamte Rechtsrahmen/Handlungsrahmen für die Parteien wie AfD und aller anderen, Unternehmen und Institutionen wird davon bestimmt. Daraus resultiert, das diese Interessengruppen, nur das neue Bühnenbild des Systems im Machtfaktor GG Art. 116 (1) gestalten, aber nicht die Bevölkerung befreien wollen.
Es liegt also an einem selbst, sich mit der Funktion der natürlichen Person zu beschäftigen und diese zu nutzen. Daraus resultiert eine starke Gemeinde, die den Schutz der Familien gewährleistet, ist eigentlich nicht schwer zu verstehen, nur wird das nichts, wenn man selbst nur „wollen“ möchte, das tun „machen“ ist entscheidend.
Damit hat die Kreisverwaltung den Beschluß der Einwohner zur Kenntnis zu nehmen und das Gemeindegebiet aus der Planfeststellung für WEAs rauszunehmen oder rausnehmen zu lassen.
Sollte die Kreisverwaltung anderer Rechtsauffassung sein, hat sie diese schriftlich der Gemeinde Grabowhöfe mitzuteilen. Das ist ein völlig normaler Vorgang in der Kommunalpolitik.
Damit ist auf dem Gemeindegebiet Grabowhöfe der Bau und Betrieb von WEAs untersagt. Punkt.
Wer seine Rechte nicht kennt, nicht einfordert, hat keine Rechte.
Fortsetzung folgt …

Meine Meinung, Ihre Entscheidung.

