Mit dem Einwohnerantrag Windenergieanlagen „Stop“ kann der Einwohner seine Willensbekundung zum „Stop“ der Windenergieanlagen (WEA) den wirksamen Nachdruck verleihen. Selbstverständlich wird die BRD-Verwaltung dagegen halten und das ist auch gut so. deren Argumentationslinie wird Ihnen zeigen, was der Kommunalverwaltung Ihre Willensbekundung für einen lebenswertes Umfeld wert ist.
Ziel sollte es sein, das die Einwohner einer Gemeinde erkennen, das die Beteiligung an den politischen Prozessen existenziell ist. Ihre Zukunft hängt davon ab, sich nicht betreuen zu lassen, sondern aktiv mitzugestalten. Es gilt: „Wer nicht handelt, wird verhandelt.“

Schauen Sie sich die Abläufe in der Kommunalpolitik an, speziell die Verhaltensmuster und Abläufe im Gemeinderat wenn Sie NEIN zu den Windenergieanlagen sagen. Vergelichen es mit dem hier:
„Das Führer-Prinzip in der Gemeindeordnung ist ein zentralistisches, undemokratisches Prinzip, das in der NS-Zeit durch die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 eingeführt wurde. Es ersetzte die demokratische Gemeindeverfassung, indem es Bürgermeister und Gemeinderäte nicht mehr durch Wahlen, sondern durch Ernennungen durch die Partei und übergeordnete Behörden besetzte und die Bürgermeister von jeder demokratischen Legitimation befreite.
Dieses Prinzip, das eine Hierarchie von oben nach unten („top-down“) vorsieht, unterscheidet sich grundlegend von der demokratischen Gewaltenteilung.
Merkmale des Führer-Prinzips in der Gemeindeordnung
Vereinheitlichung: Die Deutsche Gemeindeordnung schuf eine einheitliche, zentrale Rechtsgrundlage für die Verwaltung und Kontrolle der Gemeinden.
Berufung statt Wahl: Bürgermeister und Gemeinderäte wurden nicht mehr gewählt, sondern ernannt.
Eingriff der Partei: Die NSDAP, repräsentiert durch den Kreisleiter, hatte erheblichen Einfluss auf die Auswahl und Ernennung der Bürgermeister.
Top-down-Struktur: Die Entscheidungsbefugnis floss von oben nach unten. Die Gemeinde unterstand der zentralen Autorität, ohne Möglichkeit der Einflussnahme durch die Bürger.
Beendigung demokratischer Organe: Demokratische Gremien wie die Stadtverordnetenversammlung wurden faktisch aufgelöst oder entmachtet.“
Und jetzt konzentrieren Sie sich auf den linken Bereich im o.g. Bild. Das ist Ihr Part, der fehlt in der Gemeindearbeit, mit dem Gemeinderat und dem Bürgermeister. Die qualifizierte und selbstbewußte Mitarbeit, Kooperation, Ideengebung, und Gestaltungswillen in und für die Gemeinde.
Wird dieser Aspekt vernachlässigt, entsteht der Effekt des betreuten Lebens ohne Mitspracherecht, ändern Sie das oder Sie erhalten prachtvolle Vogelschredderanlagen sowie Spiegelplattenfelder in Ihrem Vorgarten und zahlen dafür mit Ihrer Lebensstandard, Ihrer Gesundheit und dem Kontrollverlust für Ihr Leben. Denn nach den Investor-Projekten geht es an die Grundstücke, bei dem die Kosten durch die fiktive Corona-Pandemie durch „das Grauen“ aus der Uckermark in den „Lastenausgleich“ verschoben wurden und raten Sie mal wer das zahlen wird?


Die sich in den Gemeinden bildenden Bürgerbewegungen sollten sich intensiv um die Mitarbeit und Teilnahme der Bürger kümmern, die sich nicht in die aktive Mitarbeit in der Bürgerbewegung einbringen können, jede Willensbekundung zählt.


PDF-Flipbook und Download
Auch hier gilt lesen, diskutieren und lernen, das hört übrigens nie auf, nicht zu lernen ist Stillstand und Sie bleiben zurück. Wenn der Kontext des Antrages ihre Zustimmung findet, starten Sie mit der Bestimmung von 3 Vertrauenspersonen die als Initatoren die Öffentlichkeit herstellen und als Ansprechpartner für die Einwohner bestimmt werden. Mit dem Einwohnerantrag startet der Bürger die effektive Selbstverwaltung der Gemeinde.
Das nötige gesetzliche Quorum* an Unterschriften für das Anliegen des Einwohnerantrages ist in der
Gemeinde zu erreichen ggf. mit Einberufung einer Gemeindeversammlung. *bis 10.000 Einwohner 3% über
10.000 Einwohner 1,5% (prüfen)
Drei Initiatoren (Einwohner / Abstammung in den dt. Einzelstaaten; idealerweise bis vor den 1.1.1900, BGB) stellen den Bezug zum Öffentlichen Recht her und starten den rechtsfähigen Einwohnerantrag.
Einwohnerantrag der Vertrauenspersonen / Öffentliches Recht > Orginal verbleibt bei den Initiatoren / Kopie an den Gemeinderat.
Der von den Einwohnern gezeichnete einzelne Einwohnerantrag / Willensbekundung (hoheitliches Recht) > Orginal verbleibt bei den Initiatoren / Kopie an den Gemeinderat.
Mit Erfüllung des Quorums ist das Anliegen der Einwohnerantrages als legislativer Beschluss beim Gemeinderat (Executive) zur Durch- und Umsetzung einzureichen (Auftragserteilung).
Es erfolgt eine Gemeinderatssitzung indem der Einwohnerantrag zur Durch- und Umsetzung an den Gemeinderat bestätigt wird (Ratifizierung). Die gesetzliche Frist für den Gemeinderat zur Umsetzung des Auftrages beträgt bundeseinheitlich 3 Monate.
Der Gemeinderat übergibt dem Bürgermeister und dem Kreistag die Beschlussfassung (ratifizierter Einwohnerantrag in Kopie) zur bestätigten Kenntnisnahme der Gremien.
Festigung der Einwohnergremien, die in Kooperation mit dem Gemeinderat die prosperiende Entwicklung der Gemeinde gestalten.
Volldraht unterstützen
Finanzielle Zuwendung
25 €
einmalig
Volldraht unterstützen
Finanzielle Zuwendung
50 €
einmalig


