Einwohnerantrag – Windenergieanlagen „Stop“

Windenergieanlagen sind ein Geschäftsmodel zu Lasten der Einwohner

„Eine „Abnahmegarantie“ für WEA (Windenergieanlagen) bedeutet, dass der Betreiber den erzeugten Windstrom zu einem festen Preis für einen bestimmten Zeitraum verkauft bekommt, eine sogenannte Einspeisevergütung, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt wird. Diese Garantie schafft finanzielle Sicherheit für Investoren und fördert die Energiewende, indem sie den wirtschaftlichen Anreiz für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen erhöht und die Abnahme des erzeugten Stroms garantiert. 

Wie die Abnahmegarantie funktioniert:

  • Festpreis und Abnahme:  Der Betreiber einer WEA erhält für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom eine feste Vergütung, unabhängig von den aktuellen Marktpreisen oder dem tatsächlichen Strombedarf. 
  • Gesetzliche Förderung:  Das EEG stellt die Grundlage für diese Abnahmegarantie dar. Es legt die Höhe der Einspeisevergütung und die Laufzeit der Förderung fest. 
  • Fristen und Anpassungen:  Die gesetzliche Vergütungsdauer beträgt grundsätzlich 20 Jahre und beginnt ab der Inbetriebnahme der Anlage. Für die Zukunft werden die Vergütungssätze durch das EEG geregelt und kontinuierlich an die Marktentwicklung angepasst. 
  • Risikominderung:  Die Abnahmegarantie ist ein wichtiger Mechanismus, um das Investitionsrisiko für Betreiber zu senken und somit den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. 

Zweck der Abnahmegarantie:

  • Förderung der Energiewende:  Sie ist ein zentraler Bestandteil der Förderung erneuerbarer Energien und trägt zum Erreichen der Klimaziele bei. 
  • Anreiz für Investitionen:  Die finanzielle Sicherheit soll Investoren dazu motivieren, in die Technologie der erneuerbaren Energien zu investieren. 
  • Gewährleistung der Stromversorgung:  Durch die garantierte Abnahme wird sichergestellt, dass der erzeugte Windstrom immer abgenommen wird, auch wenn er nicht direkt benötigt wird. „

Es ist ein von Lobbyisten eingesteuertes Geschäftsmodel.

Unter dem konstruierten Vorwand einer „notwendigen Energiewende“ wird die scheinbare „Legalität“ zur Freigabe von bisher gesperrten Flächen für die Bebauung und Betrieb von Windenergieanlagen geschaffen. Die freigegebenen Flächen werden/sind durch privilegierte Investoren aufgekauft und in einem für den Anwohner/Einwohner/Bürger der Gemeinde nicht zu bewältigenden Bearbeitungsaufwand gegen den Willen der Einwohner durchgesetzt. Die damit einhergehende gesundheitliche Belastung, wirtschaftliche Schädigung und die umweltzerstörende Wirkung werden durch die Kommunalpolitiker gnadenlos durchgepeitscht.

Bürgerwindpark Stadum

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Das kann nur im vollen kriminellen * Vorsatz durchgeführt werden, da der Einwohner mit Absicht nicht über die verschiedenen Rechtskapazitäten informiert wurde, in denen der Einwohner sich bewegt. Um das vorweg zu nehmen, die Materie des Personenstandsrecht ist der reinste Hirnfick und dient dazu das Verbrechen an dem Menschen über die scheinbare „Legalität“ zu verschleiern. Das Personenstandrecht ist logisch aufgebaut, nur wenn es nicht vermittelt, nicht gelernt wird die Begrifflichkeiten zuzuordnen, entstehen Mißverständnisse, die durch die Kommunalverwaltung nicht aufgeklärt werden, sondern dazu benutzt werden die Repressalien der BRD-Junta durchzusetzten.

* kriminell aus der Sicht des Betroffenen. Aus der Sicht der Kommunalverwaltung handeln diese nach „Recht & Gesetz“, was auch richtig ist. Denn die Kommunalverwaltung schaut in die für sie zuständigen Rechtsvorschriften. Das diese, in der über den Landtag stehenden Legislative eine ganz andere Bewertung ergeben, interessiert die Kommunalverwaltung nicht und verweisen auf den Rechtsweg „Sie können ja klagen!“ und damit meinen die Sachbearbeiter der Kommunalverwaltung sie wären aus der Haftung raus. Dem ist nicht so.

In dem Moment, wo Sie den Landtag mit der Problematik involvieren und Klärung verlangen, verschwindet ihre Forderung im politischen Verfahrenssumpf, denn eine Aufklärung ohne die entsprechende Lobby dahinter ist nicht möglich und nicht gewünscht. Die Klagen gegen das Verwaltungsrecht aus der nicht erkannten Rechtskapazität der eigenen Person, wird durch die weisungsabhängige Justiz (Innenministerium) abgewehrt.

Das bedeutet, das der Wille des Anwohners mit der Kenntnis der verschiedenen Rechtskapazitäten zur Person, erst die Option einer durchsetzungsfähigen Willensbekundung ermöglicht.

Insofern ist es nicht Glaubhaft zu vermitteln, dass die Kommunalverwaltung für die berechtigten Interessen der Anwohner/Einwohner/Bürger handelt.

Denn wenn es offensichtlich ist, das Betrieb der Windenergieanlagen (WEA) nur durch eine interessenabhängige kriminelle Verbindung von Industrie-Gutachtenlieferanten-Lobbyisten-Politik-Kommunalpolitik-Investoren in der scheinbaren „Legalität“ durchgesetzt werden kann, OBWOHL in der einfachen Arithmetik sich der einseitige Vorteil der Gewinnmaximierung beim Investor und der Industrie zeigt und alle negativen Effekte bei dem Anwohner/Einwohner/Bürger verbleiben, dann ist das ein Verbrechen zu Lasten der Einwohner.

PDF zu den Kapazitäten der Person

Fazit

Der Investor kassiert über die „Abnahmegarantie“ eine maximale Rendite, unabhängig der tatsächlich erbrachten Leistung. Die Differenz zur tatsächlichen Leistung wird durch den Stromverbraucher in Form der höheren Strompreise ausgeglichen.

Ergo, jede abgerechnete, noch nicht mal in Betrieb gegangene Windenergieanlage (WEA) erhöht den Strompreis, schädigt die Gesundheit, zerstört die Umwelt in einer katastrophalen Auswirkung auf die Ökologie, führt zu wirtschaftlichen Verlusten im Immobiliensektor und in der landwirtschaftlichen Nutzung bei einer unsicheren Rückbauverpflichtung, deren Kosten bei der Gemeinde haften bleiben.

Frage: Wessen Interessen folgt ein Bürgermeister, der die Windenergieanlagen (WEA)

gegen den Willen der ortsansässigen Anwohner/Einwohner/Bürger durchsetzt,

bei der eindeutigen Lage,

das 100% des Gewinns auf der Investorenseite liegt

und 100% Last und Schaden bei den Anwohnern und Einwohnern der Gemeinde?

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