Über die Inhaberschaft der NS-Staatsangehörigkeit 1934 ist der Status der juristischen Person im GG Art. 116 (1) (Schuldner) hergestellt, der die Grundlage zur Ausbeutung in der Staatssimulation der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht. Die tatsächliche Staatsangehörigkeit liegt in der Abstammung der Vorfahren vor der Einführung des BGB 1.1.1900 über GG Art.116 (2) Satz 2 (Gläubiger).
Mit dem Verzicht auf die NS-Staatsangehörigkeit 1934 (Entnazifizierung) haben Sie der „freiwilligen“ Haftung des Schuldners, Ihren entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht und stellen folgerichtig den Asylantrag. Der Asylant gehört zur Personengruppe nicht-ausgebürgerte frühere deutsche Staatsangehörige nach Grundgesetz Artikel 116 (2) Satz 2 und ist demnach als Ausländer zu behandeln.
Der Ausländer nach Art. 116 (2) Satz 2 kann nicht in der „gesetzlichen Krankenkasse“ verwurstet werden, sondern muß über die Gemeinden in der privaten Krankenkasse abgesichert werden.
Das Konstrukt der sich überlagernden verschachtelten Staatssimulation ist logisch aufgebaut, diese Logik ist der reinste Hirnfick. Es wurden die Vorlagen von L R P verwendet und optimiert, so das die Eingabe der Daten im PDF möglichst entsprechend der Anforderung voreingestellt ist (Fettschrift, Größe, Lauf etc.). Die Vorgaben zur Eingabe sind überschreibar und können ihren individuellen Bedingungen angepaßt werden.
Hinweis: Die Formulare wurden für meine Familie, nach besten Wissen erstellt. Die Nutzung der VD-Vorlagen erfolgt ohne Gewähr und Haftung auf eigene Verantwortung.
Zum besseren Verständnis sind folgende Bilder und das Video eingestellt, weitere Informationen finden Sie auf der L R P – Webseite.


Es sind Probleme in der Formatierung aufgetreten. Das PDF „Verzicht StAG wird als „blanko“ und „teilw. ausgefüllt“ zum Download zu verfügung gestellt. Das Problem ist die doppelte Anzeige bei einigen Feldern, das sollte behoben sein, wenn das PDF auf ihren PC gespeichert ist und wieder geöfffnet wird. Alternativ wird das vorgefüllte PDF auch als Bild geliefert, so daß dort die Info einwandfrei übernommen werden kann.
VZ-StAG-Bild
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