Die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND von 1949 mit GRUNDGESETZ und BUNDESLÄNDERN ist die Verbindung zu den deutschen Ländern.

Die BRD als Herausgeber von Ausweis- und Pass gibt sowohl Personen nach Artikel 116 Abs.1 als auch Abs. 2 Satz 2 heraus. Die Nazis haben 1934 mit der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit (https://www.verfassungen.de/de33-45/staatsangehoerigkeit34.htm), die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern außer Kraft gesetzt
=> Die BRD 1949 ermöglicht, dass die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern wieder in Kraft treten kann
=> GG Artikel 116 Abs. 2 Satz 2
=> Reiseausweis für Ausländer (https://de.wikipedia.org/wiki/Reiseausweis_f%C3%BCr_Ausl%C3%A4nder)
=> Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 Gemeindereaktivierung „Bundesgemeinde“ über den gesetzlichen Einwohnerantrag