benötige Unterlagen:
1. internationale Geburtsurkunde (Aufenthaltstitel)
2. Geburtsanzeige (Bestallungsurkunde)
3. Vollmacht (Geburtenbuchblatt Knabe/Mädchen)
4. beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (Staatsangehörigkeit)
Asylantrag richtig lesen und ausfüllen = der juristischen Person (Asylant/schutzbedürftige Person/Antragssteller) Bezug zur Lebendigkeit geben = Sperrschrift, Fettschrift, usw.
!Der Asylant ist ohne Geschlecht, ledig und hat ein anderes Geburtsdatum als die Person der internationalen Geburtsurkunde!
An die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) senden, welche dem Wohnort am nächsten liegt.
Das zuständige Verwaltungsgericht mit einer einstweiligen Verordnung (Eilantrag) kontaktieren, wenn
– die Außenstelle der BAMF antwortet, dass die Person deutscher nach GG 116 (1) ist.
– die Außenstelle der BAMF auch nach der dritten Erinnerung nicht reagiert (ca. 6 Wochen).
Der Asylant gehört zur Personengruppe nicht-ausgebürgerte frühere deutsche Staatsangehörige nach Grundgesetz Artikel 116 (2) Satz 2 und ist demnach als Ausländer zu behandeln.
PDF-Flipbook