Es will einfach nicht in die Köpfe rein, daß wenn an einem BRD-Gericht „zur Sache“ verhandelt wird, die Fiktion der juristischen Person verhandelt wird. „Gerichtswesen und Recht Die alte rechtliche Bedeutung der Sache spiegelt sich insbesondere in vielen juristischen Begriffen. Sache als Rechtsbegriff kennzeichnet im deutschen Recht einen körperlichen Gegenstand (§ 90 BGB). Der Sachwalter ist ein (Rechts-)Anwalt oder Verteidiger. Heute…