Antrag der Einwohner einer Gemeinde (Einwohnerantrag)

ZUSAMMENFASSUNG

Die Ortsgemeinde als Landesgemeinde“ kann den Rechtsstatus „Bundesgemeinde“ bekommen und erhält darüber bundesstaaliche Fördergelder für den öffentlichen und privaten Eigenbedarf.

Schritt 1

Einwohnerantrag „Bundesgemeinde“ stellen und das nötige gesetzliche Quorum erreichen um damit den Gemeinderat (Executive) mit der Umsetzung des legislativen Beschlusses zu beauftragen.

Schritt 2

Eine völkerrechtlich und international anerkannte Friedenskennzeichnung für das Ortsgebiet. Die erweiterte Gebietskennzeichnung der Ortschaft mit Beflaggung und Beschilderung.

Schritt 3

Grenzsteinsetzung zur Erschaffung einer neuen Liegenschaft mit eigener Grundstücksverwaltung. Das Gemeindegebiet ist damit als schützbedürftiges Friedensgebiet an das Bundesgebiet angeschlossen und erhält zur Friedenserhaltung bundesstaatliche Fördergelder


Die Gemeinde ist eingeladen durch Selbstbestimmung nach Artikel 28 des GRUNDGESETZES der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND die örtlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung und Selbstverwaltung zu regeln. Um die genannten bundestaatlichen Fördergelder zu erhalten, muss die Landesgemeinde über einen Einwohnerantrag eine sich selbst verwaltende Bundesgemeinde werden. Das Entscheidende ist die Bereitschaft und der Wille der Einwohner der Ortsgemeinde zur Selbsbestimmung und Selbstverwaltung über den legislativen Weg des Einwohnerantrages die Exekutive (Gemeinderat) mit der völkerrechtlichen und international anerkannten Gebietskennzeichnung und der neuen Grenzsteinsetzung zu beauftragen.


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Jörn Baumann, Revolut, BIC: REVOLT21

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