Was genau ist zu tun? 1. Mit dem Einwohnerantrag startet der Bürger das Bundesgemeindeprogramm. 2. Das nötige gesetzliche Quorum* an Unterschriften für das Anliegen des Einwohnerantrages ist in der Gemeinde zu erreichen ggf. mit Einberufung einer Gemeindeversammlung. *bis 10.000E inwohner 3%ü ber 10.000E inwohner 1,5% 3. Mit Erfüllung des Quorums ist das Anliegen der Einwohnerantrages…