Was genau ist zu tun?
1. Mit dem Einwohnerantrag startet der Bürger das Bundesgemeindeprogramm.
2. Das nötige gesetzliche Quorum* an Unterschriften für das Anliegen des Einwohnerantrages ist in der Gemeinde zu erreichen ggf. mit Einberufung einer Gemeindeversammlung. *bis 10.000 Einwohner 3% über 10.000 Einwohner 1,5%
3. Mit Erfüllung des Quorums ist das Anliegen der Einwohnerantrages ein legislativer Beschluss und beim Gemeinderat (Executive) zur Durch- und Umsetzung einzureichen (Auftragserteilung). Die gesetzliche Frist für den Gemeinderat zur Umsetzung des Auftrages beträgt bundeseinheitlich 3 Monate.
Was benötigt der Rechtsstatuswechsel von der „Landesgemeinde“ hin zur „Bundesgemeinde“ damit bundesstaatiche Fördergelder fließen?
Diese staatlichen Bundesmittel stehen unmittelbar in Verbindung mit der völkerrechtlichen und international anerkannten Kennzeichnung von Friedensgebieten für Ortschaften und Gemeinden. Falls der Ortschaft und Gemeinde solch eine völkerrechtliche und internationale Gebietskennzeichnung fehlt kann diese durch die Einwohner mit dem Einwohnerantrag gesetzlich herbeigeführt werden.
Was beinhaltet diese völkerrechtliche und internationale Kennzeichung von Ortschaft und Gemeinde als Friedensgebiet im Einzelfall?
Diese Gebietsmarkierung der Ortschaft als internationales Friedensgebiet verbindet direkt das Gemeindegebiet mit dem Bundesgebiet. Das führt rechtlich zur Sicherung bestehender Vermögenswerte und schützt örtliches Privatvermögen (z.B. Einfamilienhaus) vor Enteignung oder Zwangsversteigerung.
Das Volumen staatlicher Bundesmittel für Investitionen in der Bundesgemeinde richtet sich nach Bedarf der Einwohner und Gemeinde und schließt die Kostenübernahme für laufende Kosten in der Gemeinde im öffentlichen und privaten Bereich ein.
Wie sieht die Gebietskennzeichnung der Bundesgemeinde konkret aus?
Die Bundesgemeinde wird sichtbar, sobald die jetzige Gebietskennzeichung der Landesgemeinde (Ortschild nach StVO) eine völkerrechtliche Erweiterung erfährt.
Benötigt wird:
1. eine Neu-Beflaggung und erweiterte Beschilderung der Ortseingänge,
2. eine dreifach Beflaggung des Rathauses,
3. eine Grenzsteinsetzung zur Erschaffung einer neuen Liegenschaft (Grundstück).
Welche Flaggen, Wappen und Kennzeichen machen die Bundesgemeinde sichtbar?
1. Die staatliche Bundesflagge von 1996.
2. Das amtliche Bundeswappen von 1952.
3. Das aktuelle Gemeindewappen.
4. Das Kennzeichen D der Bundesrepublik.
5. Die völkerrechtliche weiße Friedensflagge (nicht gemeint die Parlamentärsflagge nach der HLKO) in Verbindung mit Bundesflagge, Bundeswappen, Gemeindewappen und Kennzeichen D.

Die staatliche Bundesflagge seit 1996
Das amtliche Bundeswappen seit 1952

Welche Gemeindekennzeichnungen machen die Bundesgemeinde sichtbar?

Warum ist die richtige Beflaggung, Beschilderung und Kennzeichnung der Ortsgemeinde und für das Rathaus wichtig?
Die Beflaggung, Beschilderung und Kennzeichnung von Gebieten. Gebäuden. Schiffen, Booten und Dienstfahrzeugen gilt als weltweite Amtssprache und zeigt die Art. die Angehörigkeit. den Rechtskreis die Verwaltung und die Besteuerung des Gebietes an.

Das Gemeindegebiet der Ortschaft Freisbach ist rechtlich durch das Ortsschild dem Kreis Germersheim angehörig und daher dem Kreis gegenüber Abgabe- und Steuerpflichtig. was den finanziellen Engpass der Gemeinde Freisbach und den Rücktritt der Executive samt Bürgermeister begründet. Das Kreisgebiet beginnt am Ortsschild und weist die Gemeinde Freisbach als Landesgemeinde aus.
Beflaggung ist Gebietskennzeichnung
Welche ist die richtige Beflaggung und Kennzeichnung für das Rathaus bei der Ortschaft Freisbach?


