Es geht um die Sondervermögen, die Kollateralwerte, das Erbe oder die Rendite. Das Sondervermögen gehört zu den Bundesmitteln, weil die früheren Rechte von vor 1900 im Bundesrecht aufgegangen sind. Damit sind die Kollateralwerte auch Bundesmittel. Um an die Bundesmittel zu gelangen muß man im entsprechenden Rechtskreis sein. Der Einwohnerantrag zielt darauf ab, die Gemeinde mit…