Die Firma „Jugendamt“ ist ein Beispiel der pervertierten lobbyistengesteuerten Abschöpfung öffentlicher Gelder in einem selbstrefferenzierten Bezug der Beteiligten, um einen Handlungsbedarf darstellen zu können. Das Leid das über die Jugendämter und der beteiligten Unternehmen in den Familien geschaffen wird, zeigt deren menschenverachtenden Charakter. Der Verfasser hat sich jedes Recht die negative Seite des Geschäftsmodels „Jugendamt“ faktenbasiert zu nennen erkämpft, in immer wiederkehrenden brutalen Auseinandersetzungen mit dem Sachbearbeitern des Jugendamtes wurde die entmenschlichte Seite der Firma gezeigt. Der organisierte Zugriff auf minderjährige Kinder ist eins der schrecklichsten Verbrechen die einer Familie angetan werden können. Dem ist der maximale Widerstand entgegenzusetzen, um die Kinder zu schützen und selbst nicht zusammenzubrechen Sie müssen Standhalten. Was auch immer den koordinierten Angriff durch das Jugendamt, Gesundheitsamt, Ordnungsamt und Gerichte mit sich bringt und es zeigt den willkürlichen Terror im Mißbrauch der Verwaltungsrechte gegen die Menschen.

„Pressemitteilung Nr. 454 vom 2. Dezember 2024
- Zahl der Inobhutnahmen 2023 aufgrund unbegleiteter Einreisen Minderjähriger erneut gestiegen – aber deutlich schwächer als im Jahr zuvor
- Widersprüche von Sorge- und Erziehungsberechtigten bei Verdacht auf Vernachlässigung, psychische und sexuelle Gewalt besonders häufig
- Fast ein Viertel der Betroffenen kehrte nach der Inobhutnahme an den bisherigen Aufenthaltsort zurück, knapp die Hälfte lebte an einem neuen Ort
WIESBADEN – Die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen ist im Jahr 2023 erneut gestiegen, aber deutlich schwächer als im Jahr zuvor: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahmen die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2023 rund 74 600 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut. Das waren 8 100 oder 12 % Betroffene mehr als im Vorjahr. Damit stieg die Zahl der Inobhutnahmen 2023 zum dritten Mal in Folge – allerdings nicht so stark wie 2022: Damals hatte das Plus bei 18 900 Fällen oder 40 % gelegen. Hintergrund des Anstiegs ist das Aufkommen an unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland. Ohne Berücksichtigung dieser Fälle sank die Zahl der Inobhutnahmen im Jahr 2023 sogar – und zwar um 2 600 Fälle oder 7 % auf 35 300 Fälle.“

Bild und Text: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_454_225.html
Die Statistiken zeigen nur die Zahlen und nicht das Leid das durch die Agitation der Mitarbeiter des Jugendamtes und den am Geschäftsmodel der „In Obhut nahme“ beteiligten Mittäter . Der Verfasser veröffentlicht nur einen Ausschnitt seiner persönlichen Erfahrung mit den Mitarbeiterns der Jugendämter.
- Jugendamt (1) – Amtswillkür vs. Selbstbewußte Eltern
- Jugendamt (2) – Eklatanter Ermessensfehlgebrauch der Behörden bedroht Kleinkinder
- Jugendamt (3) – Sachbearbeiterin hilflos im Verordnungsdruck
- Gesellschaftlicher Totalausfall – Die Zwangsräumung meiner Familie
z. B. Die Vorsorgeuntersuchung: Das Gesundheitsamt macht ein Angebot, zu dem es keine gesetzliche Verpflichtung der Eltern gibt, es ist freiwillig anzunehmen oder abzulehnen. Bei einer Ablehnung sollte der Vorgang beendet sein, da keine gesetzliche Verpflichtung besteht, dieses Angebot anzunehmen.
Und jetzt wird es dreckig.
Hier wird die Trennung zwischen zwei Firmen aufgehoben, so das die politische Vorgabe zur Zerstörung des Familie greifen kann. Denn die gesetzliche Reglementierung läßt einen „Generalverdacht“ auf die Gefährdung des Kindeswohl nicht zu.
Das Gesundheitsamt ist per interner Anordnung dazu verpflichtet, die Ablehnung an das Jugendamt weiterzuleiten und löst damit ein Handeln des Jugendamtes zum „Wohl des Kindes“ aus. Das Jugendamt eröffnet ansatzlos einen offiziellen Vorgang und startet damit im Generalverdacht der Eltern eine Ermittlung, die im eklatanten Ermessensfehlgebrauch bis zur gerichtlich angeordneten Kindesinobhutnahme getrieben wird. Warum?
Um Sie zu zwingen, das Angebot „freiwillig“ anzunehmen. Das ist eine entartete „Fürsorgepflicht“ gegenüber den Kindern und den Eltern.
Ich erinnere an die Ausgangssituation, es ging um die „freiwillige“ Annahme eines Angebots, das die Eltern in ihrer Fürsorgepflicht den Kindern gegenüber selbst zu entscheiden haben und jetzt entrechtet, entmündig, traumatisiert und kriminalisiert damit konfrontiert werden, daß ihre Kinder von Psychopathen entführt werden.
Fällt Ihnen etwas auf?
Was passiert aktuell aus der Verordnungspolitik heraus?
Die MP Schwesig verkündet allerortens, daß es sich bei den Pandemiemaßnahmen gegen die Kinder, das Maskentragen, Testen und Abspritzen um eine „freiwillige“ Maßnahme handelt. Und jetzt Sie, was passiert wenn Sie Ihr Kind vor diesem Pandemieschwachsinn in der Schule schützen wollen, siehe oben.
Es sind SOZIOPATHEN
die in ihrem ideologischen Wahn des Sozialismus / Faschismus, unsere Gesellschaft des friedlichen Miteinanders zerstören.

