Juristische Person
1. Begriff Beim Begriff der j.n P. handelt es sich um einen wissenschaftlichen Kunstbegriff, mit dem höchst unterschiedliche, rechtlich erzeugte und daher nicht-menschliche Rechtssubjekte zusammenfassend bezeichnet werden. Die j. P. ist eine rechtswissenschaftliche Konstruktionsleistung des 19. Jh., sie ist weder eine soziale Realität noch eine Schöpfung des Gesetzes. Die Rechtsordnung stellt jedoch verschiedene Vereins-, Gesellschafts- und Körperschaftsformen zur […]






