Im Zuge der Umsetzung des Abstammungsnachweises …
- Unterschrift beglaubigen
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
Rechtsgrundlagen der Unterschriftsbeglaubigung
- § 34 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (Beglaubigung von Unterschriften) (Link)
- § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Öffentliche Beglaubigung) (Link)
- § 40 Beurkundungsgesetz (BeurkG) (Beglaubigung einer Unterschrift) (Link)
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz) (Link)
Geburtsurkunde
- Geburtsurkunde
- Internationale Geburtsurkunde
- Beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister
Eheurkunde
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Eheurkunde
- Internationale Eheurkunde
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Sterbeurkunde
st eine Personenstandsurkunde und enthält die wesentlichen Informationen des Sterberegister. Sie wird von dem Standesamt ausgestellt in dessen Zuständigkeitsbereich der Betreffende verstorben ist. (unabhängig vom Wohnort)

