Antrag der Einwohner einer Gemeinde (Einwohnerantrag)

Grundlegendes Wissen ist notwendig zum Verständnis der eigenen Position. Schauen Sie sich das Video in Ruhe und mehrmals an, finden Sie die Details. Nutzen Sie das Video für Diskussionen im Gemeinderat.

VOLLDRAHT hat sich entschlossen die Verfassungsumsetzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht als effektiven Lösungsansatz für die breite Masse weiter voranzutreiben. Die Problematik ist vielschichtig und einen wirksamen Meilenstein in unserer Lebensspanne zu erreichen wird zunehmend unrealistischer. Für die Umsetzung einer Verfassung besteht keine Mehrheits- oder politisch relevante Beteiligung, was in der Konsequenz durch die Einzelkämpfertätigkeit die eigene Position so schwächt, das der wirtschaftliche Ruin vorprogrammiert ist, ohne das Ziel erreichen zu können.

Als sittlich vernuftbegabtes selbstverantwortlich handelndes Wesen nutze die Person, Ich bin aber nie diese Person. Wer Rechte für sich beansprucht, unterliegt auch gleichzeitig den Pflichten und damit dem Herausgeber der Rechte für die genutzte Person. Diese Abwägung bzw. Wahrnehmung ist ständig zu beachten, um nicht in durch den parasitären Mißbrauch durch den Herausgeber der Person Schaden zu erleiden.

Ich kann niemanden helfen, wenn ich selber schwach bin. Ergo, ist die eigene Position und die der Familie primär zu stärken, um Vorzuleben, was jeder für sich selbst erreichen kann. Und diejenigen, die sich den gleichen Weg auferlegen, sind auf Augenhöhe und die Ansprechpartner für den nächsten Schritt.

Da es um die rechtmäßige Vermögensverwaltung geht, die für eine selbstverantwortliche Lebensgestaltung die Grundlage bildet, kann dies über die korrekte Nutzung der Rechtskreise und Person erreicht werden. Das wiederum ist mehrheitsfähig, da der zeitliche Bezug besteht und hat den gleichen Effekt, wenn nicht noch stabiler umgesetzt werden kann.

„Vorkonstitutionelles Recht ist die Gesamtheit des Rechts, das vor dem Inkrafttreten der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz (GG), galt und weiterhin in Kraft ist, sofern es dem Grundgesetz nicht widerspricht.“ Wir befinden uns im GG Art. 116 (1) – in der Täuschung im Rechtsverkehr und Unkenntnis aufgezwungenen juristischen Person (Schuldner) der deutschen NS-Staatsangehörigkeit 1934 (gelber Schein). Vorteilhafter wäre es, in dem die Abstammung vor dem 1.1.1900 (BGB) festgestellt wird und dann mit dem Art. 116 (2) 2, die Position des Gläubigers (nicht ausgebürgerter Deutscher mit Staatsangehörigkeit in den Ländern) einzunehmen. Das ist die physische Person im Landrecht. (ALR) – Für den vollständigen Text anklicken –

1874 – Beurkundung des Personenstandes in Preußen, staatl. Eheregister

1875 – Deutsches Reich 1871 / Beurkundung des Personenstandes auf das Deutsche Reich

1896 – BGB / EGBGB

1899 – AGBGB für den Preußischen Staat

1.1. 1900 – Inkrafttreten BGB/EGBGB

1913 – RuStAG, gegeben vor Ballholm an Bord der „MS Hohenzollern“

1.1.1914 – Inkrafttreten des RuStAG

1.9.1914 – Ausbruch des I. Weltkrieges

1918 – Vermeintliche Abdankung des Kaisers, Abschaffung des Monarchie/Adels

1919 – Novemberrevolution / Weimarer Verfassung.

1922 – Versailles Vertrag. (Aus dem Ausland wurde den Deutschen eine neue Gebietskörperschaft übergestülpt. Oswald Spengler „Deutschland ist eine Firma“)

1926 – Fürstenabfindung

1930 – Gründung der BIZ

1932 – Preussenschlag

1933 – Machtübernahme Adolf Hitler

5.2.1934 – Ermächtigungsgesetz / Reichsbürgergesetz

16. 3.1935 – Das Deutsche Reich führte die ebenfalls im Versailler Vertrag untersagte allgemeine Wehrpflicht wieder ein.

1937 – Deutsches Personenstandgesetz geändert

1938 – Einführung der Deutschen Gemeindeordnung

1.9.1937 – Ausbruch des II. Weltkrieges (Gebietszustand 31.12.1937)

8.5.1945 – Kapitulation der bewaffneten Kräfte. (Flensburg, Dönitz & Berlin in Karlshorst ohne Zeichnungsberchtigung)

1946 – Verfassung Rheinland Pfalz in Verbindung mit der Rechtsnachfolge für den Preußischen Staat (nicht die preußischen Staaten)

23.5.1949 – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in (Villa Hammerschmidt, Bonn)

7.10.1949 – Gründung der Deutschen Demokratischen Republik

1974 – Deutschlandvertrag

9.11.1989 – Mauerfall

14.7.1990 – Länderbildung DDR – Aus Bezirken wurden Länder gebildet, die dem GG Art. 23 nicht beigetreten sind und deshalb in der Präambel stehen (außerhalb des Geltungsbereiches Art. 23 a. F.)

3.10.1990 – Wiedervereinigung

1994 – Neufassung des BGB

1.1.2000 – deutsche Staatsangehörigkeit im Bund wurde aufgehoben. Exakt 100 Jahre nach Inkrafttreten des BGB/EGBGB a.F.


Diplomateninterview mit Ulrich, LRP, Ludwig Gratz und Thomas S. haben die Subsidiarität der Gemeinden jeweils von Ihrem Standpunkt aus in praktisch umsetzbaren Lösungsansätzen dargestellt. Und diese Thematik detailliert und rechtssicher ausgearbeitet, was wir in VOLLDRAHT nach besten Wissen in der praktischen Anwendung darstellen.

Für die eigene Recherche stellen wir die Links zu den Webseiten ein.

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Ausgangslage

Wir befinden uns seit 1914 im Kriegszustand. Die Einzelstaaten sind vom Kommerz abgekoppelt worden, weil sie den „Ewigen Landfrieden“ innehielten, der mit dem ausgerufenen Kriegszustand im Seerecht unvereinbar ist. Daraus ergibt sich, dass die Einzelstaaten als Bundesstaaten – heute als Bundesländer – im Seerecht gespiegelt werden. Juristisch befinden wir uns damit auf hoher See, über die Inhaberschaft für juristische Personen im Kriegsgebiet.

Lösungsansatz

Mit dem Antrag der Einwohner einer Gemeinde wird der Weg aus dem Kriegsgebiet in das Friedensgebiet des Heimathstaates begehbar und damit der „bürgerliche Tod“ aufgehoben ist, den man über die Inhaberschaft mit der Deutschen Staatsangehörigkeit von 1934 eingegangen ist.

Damit ist der Gläubiger zurückgekehrt, die Treuhand muss aufgelöst und zweckgebunden investiert werden.

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